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Neue Weichen für nachhaltige Produkte in der EU

Am 5. Dezember 2023 haben der EU-Rat und das EU-Parlament eine vorläufige Einigung zur Überarbeitung der Ökodesign-Verordnung erzielt. Diese Verordnung, die die bisherige Richtlinie von 2009 ersetzt, setzt nun ökologische Nachhaltigkeitsstandards für nahezu alle in der EU vertriebenen Waren.

Der Fokus liegt nicht allein auf der Energie- und Ressourceneffizienz der Produktgruppen, sondern erstreckt sich auch auf Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit sowie auf die Reduzierung von Stoffen, die das Kreislaufprinzip beeinträchtigen. Neu ist zudem die Einführung eines digitalen Produktpasses, der detaillierte Informationen zur ökologischen Nachhaltigkeit eines Produkts bereithält.

Diese Veränderungen sollen nicht nur den Umweltschutz vorantreiben, sondern auch den Binnenmarkt stärken. Mithilfe klar verständlicher Informationen im "digitalen Produktpass" erhalten Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen die Möglichkeit, fundierte Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig erleichtert die Regelung die Prüfungen und Kontrollen der Behörden.

Die vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament muss nun von beiden Organen gebilligt werden. Nach erfolgter Zustimmung haben Industrie und nationale Verwaltungen 18 Monate Zeit, sich an die neuen Ökodesign-Anforderungen anzupassen.

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Quelle: Europäischer Rat


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