Bei der Werbung für Kosmetik- und Körperpflegeprodukte sind vielfältige rechtliche Regeln zu beachten, um die Produkte rechtsicher zu vermarkten: Dazu gehört sowohl die korrekte Nutzung von Wirkaussagen wie z.B. „Frei-von“-Claims und „Hypoallergen“-Claims, als auch von Begrifflichkeiten im Bereich von Natur- und Biokosmetik und ebenso Mogelpackungen sowie Werbung mit Testergebnissen und Siegeln.
Bei der Werbung für Kosmetikprodukte sind vielfältige rechtliche Regeln zu beachten: Neben der EU-Kosmetik-VO und der Claims-VO sind auch die allgemeinen Gesetze, insbesondere das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), relevant. Angesichts der Vielzahl rechtlicher Vorgaben ist es nicht leicht, den Überblick zu behalten.
Sie lernen in diesem Seminar die grundlegenden Vorgaben, die bei der Bewerbung kosmetischer Mittel zu beachten sind. Dabei werden die kosmetikrechtlichen Vorschriften als auch die allgemeinen Werberegelungen anhand aktueller Rechtsprechung und praktischer Beispiele veranschaulicht und diskutiert.
Das Seminar richtet sich an Fachkräfte und Verantwortliche aus den Bereichen Marketing, Vertrieb und Regulatory Affairs/Recht. Das Seminar eignet sich sowohl zum Einstieg als auch als Update für Teilnehmende mit Erfahrungen in der Bewerbung und Vermarktung von kosmetischen Mitteln.
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Name
Unternehmen
Dr. Jan Peter Heidenreich
Preu Bohlig & Partner Rechtsanwälte
Dr. Jan Peter Heidenreich ist Rechtsanwalt und Partner der Preu Bohlig & Partner Rechtsanwälte in Hamburg. Er ist sowohl beratend als auch in der Prozessvertretung im Bereich des Marken-, Wettbewerbs- und Vertriebsrechts sowie des Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Kosmetikrechts tätig.
mehrwenigerTeilnahmepreis: € 495,00 zzgl. MwSt.
Im Teilnahmepreis sind folgende Leistungen enthalten:
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