Nach der lang ersehnten Einigung von Bundestag und Bundesrat wird das Hinweisgeberschutzgesetz in Kürze in Kraft treten. Lebensmittelunternehmen ab 50 bis 249 Beschäftigten sind ab dem 17.12.2023 verpflichtet, ein System zum Schutz von Whistleblowern einzurichten – größere Unternehmen sogar noch eher. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben jetzt umsetzen!
Hier können Sie die Aufzeichnung des Akademie Fresenius Online-Seminars „Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Lebensmittelunternehmen“ vom 21. März 2023 kostenfrei buchen. Nach der Buchung erhalten Sie von uns eine Bestätigung mit dem Download-Link per E-Mail zugesendet.
Der Whistleblower wird zukünftig durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt, mit dem die sog. Whistleblower Richtlinie (EU) 2019/1937 umgesetzt wird. Nach der lang ersehnten Einigung von Bundestag und Bundesrat, wird schon Mitte Juni mit dem Inkrafttreten des Gesetzes gerechnet. Lebensmittelunternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern sind dann dazu verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten nach Verkündung des Gesetzes ein Hinweisgebersystem einzurichten. Lebensmittelunternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sind hierzu ab dem 17.12.2023 verpflichtet.
Der Whistleblower ist wertvoll, da er „Ungesehenes“ sichtbar macht. Das Einrichten einer internen Meldestelle stellt für Lebensmittelunternehmen eine Chance dar: Wird das System als vertrauenswürdiges Tool für die Beschäftigten ausgestaltet, können „echte“, aber auch „gefühlte“ Missstände aufgeklärt werden, bevor sich hieraus unkontrollierte Vorgänge entwickeln. Eine gut gestaltete Meldestelle für Hinweisgeber verhindert z. B., dass sich ein Mitarbeiter gezwungen sieht zur Polizei zu gehen.
Bildnachweis: © danijelala - iStock
Name
Unternehmen
Hildegard Schöllmann
Friedrich Graf von Westphalen & Partner Rechtsanwälte
Hildegard Schöllmann berät entlang der lebensmittelrechtlichen Verantwortungsbereiche sowie den komplementären Rechtsgebieten wie dem Gewerblichen Rechtsschutz. Sie begleitet umfassend Produktentwicklungen im Hinblick auf deren Zusammensetzung, Kennzeichnung sowie deren Bewerbung und Schutzfähigkeit. Weitere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die Erarbeitung tragfähiger Konzepte zur lebensmittelrechtlichen Compliance einschließlich der Beratung im Rahmen des Risiko- und Beanstandungsmanagements sowie in Haftungs- und Regressfragen. Sie vertritt Unternehmen bei Auseinandersetzungen mit Mitbewerbern und Behörden, auch in straf- und sanktionsrechtlichen Verfahren. Neben der beratenden und forensischen Tätigkeit referiert und veröffentlicht sie regelmäßig zu verschiedenen lebensmittelrechtlichen Themen, z. B. zu Compliance-Themen, zur Allergenkennzeichnung, geografischen Herkunftsangaben, veganen und vegetarischen Lebensmitteln, zu Nachhaltigkeitsthemen, aber auch zum Spirituosenrecht.
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Es handelt sich um eine kostenfreie Aufzeichnung der Akademie Fresenius. Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben.
Sophie Ullerich
Inhalt und Konzeption
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sullerich@akademie-fresenius.de
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Danielle Sörries
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