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Wichtige Aktualisierungen der Düngeprodukteverordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht

Am 23. Juli 2024 verabschiedete die Europäische Kommission Änderungen der Düngeprodukteverordnung (EU) 2019/1009, mit denen strengere Kriterien für die biologische Abbaubarkeit von Polymeren in landwirtschaftlichen Anwendungen eingeführt werden. Ab dem 17. Oktober 2028 werden nur noch natürlich vorkommende oder biologisch abbaubare Polymere zugelassen, die zu 90 % abgebaut werden. Mulchfolien müssen strenge Standards erfüllen, unter anderem eine Mineralisierung von 90 % innerhalb von 24 Monaten und das Bestehen von Toxizitätstests zum Schutz der Gesundheit von Böden und Gewässern. 

Mit den Änderungen werden auch die Sicherheitsgrenzwerte und Testmethoden für gefährliche Krankheitserreger in Düngeprodukten präzisiert. Diese Maßnahmen, die am 20. November 2024 in Kraft treten, sollen die Nachhaltigkeitsziele im Rahmen des europäischen Green Deal und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft unterstützen.  

Wenn Sie Unterstützung beim Umgang mit der EU-Düngeprodukteverordnung (FPR) benötigen, einschließlich der Integration von Biostimulanzien, dem Umgang mit Grenzfällen bei Pflanzenschutzmitteln und der Produktzertifizierung, hilft unser Online-Training „Fertilisers and Plant Biostimulants under the Fertilising Products Regulation“ am 13. und 14. März 2025 Ihnen, um die jüngsten regulatorischen Aktualisierungen und Strategien zur Einhaltung der Vorschriften zu verstehen. 

 

Quellen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32024R2790 

https://kerona.ie/news/important-fpr-updates-published-in-the-official-journal-of-the-eu/ 

 


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