Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat konnte sich auf Änderungen am bisher umstrittenen Hinweisgeberschutzgesetz einigen. Der Gesetzentwurf für einen besseren Schutz von Whistleblowern wurde im Dezember 2022 vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat hatte ihn aber im Februar dieses Jahres abgelehnt. Der nun ausgearbeitete Kompromiss enthält Änderungen zu den Meldewegen für anonyme Hinweise, zu Bußgeldern und zum Anwendungsbereich.
Ziel des sogenannten Whistleblower-Gesetzes ist es, Beschäftigte, die auf Missstände in ihrem Unternehmen aufmerksam machen, vor beruflichen Repressalien zu schützen. Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie, die eigentlich bis Dezember 2021 hätte erfolgen sollen. Nun könnte das lang ersehnte Hinweisgebeschutzgesetz möglicherweise noch im Juni verabschiedet werden.
Welche Anforderungen die Gesetzgebung stellt und welche Chancen sich daraus für Unternehmen ergeben können, war Thema des Online-Seminars „Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Lebensmittelunternehmen“ der Akademie Fresenius.
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