Das Europäische Parlament hat seine Position für Verhandlungen mit den EU-Ländern über Regeln zur Integration von Menschenrechten und Umweltauswirkungen in die Unternehmensführung angenommen. Ziel ist es, Unternehmen dazu zu verpflichten, Menschenrechte und Umweltauswirkungen in ihre Geschäftstätigkeiten zu integrieren und zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
Dabei werden Unternehmen gesetzlich verpflichtet, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt zu ermitteln, zu verhindern oder abzumildern. Im nächsten Schritt stehen die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über den endgültigen Text der Rechtsvorschriften bevor.
Erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu diesem brandaktuellen Thema in dem Online-Seminar „Nachhaltigkeit in der Lieferkette – was muss getan werden?“ am 10. Juli 2023. Außerdem stehen das Thema Green Deal, der Umgang mit entwaldungsfreien Produkten sowie die Identifikation und Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen auf der Agenda. Erhalten Sie einen kompakten Überblick über Ihre Lieferkettensorgfaltspflichten und erfahren Sie welche Maßnahmen und rechtlichen Vorgaben in Ihrem Unternehmen jetzt umgesetzt werden müssen.
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Quelle: Europäisches Parlament
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