Am 25. Juli 2024 wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (Richtlinie 2024/1760), kurz CSDDD, für Unternehmen verabschiedet.
Die CSDDD verpflichtet viele in der EU tätige Unternehmen, sich für die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Lieferketten einzusetzen. Unternehmen müssen öffentlich über ihre Nachhaltigkeitsprüfung berichten, Beschwerdeverfahren einrichten und können bei Sorgfaltspflichtverletzungen mit Strafen belegt werden. Als EU-Richtlinie muss diese in nationales Recht umgesetzt werden, was zu entsprechenden Anpassungen im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) führen wird.
Die Zielsetzungen und Auswirkungen der CSDDD mit Blick auf Risikomanagement, rechtlichen Konsequenzen und praktischen Erfahrungen waren Thema des Webinars „The Corporate Sustainability Due Diligence Directive – an overview“. Dieses wurde am 3. Dezember 2024 in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Meisterernst Rechtsanwälte und der Akademie Fresenius durchgeführt.
Sie können die Aufzeichnung des CSDDD-Seminars hier kostenfrei anfordern.
Merken Sie sich diesen Termin für weitere Informationen vor: 1. Internationale Akademie Fresenius-Konferenz "The Corporate Sustainability Due Diligence Directive" am 15. und 16. Mai 2025 in Köln.
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