
Die Verordnung (EU) 20225/351 enthält spezifische Vorschriften in Bezug auf Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Wichtige Änderungen umfassen:
➡️Erhöhte NIAS-Kontrollen – Unbeabsichtigt eingebrachte Stoffe (NIAS) müssen einer Risikobewertung unterzogen werden, wenn ihre Migration 0,00015 mg/kg Lebensmittel übersteigt.
➡️ Strengere Vorschriften für recycelte Kunststoffe – Verbesserte Dekontamination und Rückverfolgbarkeit zur Minimierung von Verunreinigungen in recycelten Materialien mit Lebensmittelqualität.
➡️ Strengere Reinheitsvorgaben – Zusatzstoffe und UVCB-Substanzen müssen höhere Reinheits- und Rückverfolgbarkeitsstandards erfüllen.
➡️ Reduzierte Migrationsgrenzwerte – Strengere spezifische Migrationsgrenzwerte (SMLs) für Chemikalien in Kunststoffmaterialien mit Lebensmittelkontakt.
➡️ Neue Regelungen für Nebenprodukte – Produktionsreste und Verschnitt dürfen nur unter Einhaltung strenger guter Herstellungspraktiken (GMPs) wiederverwendet werden.
➡️ Ausgeweitete Dokumentationspflichten – Hersteller müssen für jede Produktionsphase Migrationstestdaten vorlegen.
➡️ Neue Anforderungen für langlebige Lebensmittelkontaktprodukte – Hersteller müssen Anweisungen zur Vermeidung von Materialschäden bei mehrfacher Nutzung bereitstellen.
➡️ Verstärkte behördliche Kontrolle – Unternehmen müssen den Behörden vollständige Informationen zur Zusammensetzung und Reinheit der verwendeten Stoffe zur Verfügung stellen.
🔔 Ab diesem Datum verpflichtend: 16. September 2026.
In unseren Veranstaltungen erhalten Sie weitere relevante Informationen:
The EU Food Contact Legislation | 11. März 2025
Nachhaltigkeit und nachhaltige Verpackungen | 28. März 2025
Recyclinggerechtes Verpackungsdesign | 1. April 2025
Basiswissen Verpackungsmaterial | 3. April 2025
Risikobewertung von Lebensmittelverpackung | 22. und 23. Mai 2025
Residues of Food Contact Materials in Food | 6. und 7. Oktober 2025
Quelle: Europäische Union