Die Europäische Kommission hat die EFSA mit der Aktualisierung der Leitlinien für Anträge auf neuartige Lebensmittel beauftragt. Die Neuerungen gelten für alle Anträge, die ab Februar 2025 gestellt werden.
Neben Angaben zur Beschreibung und Identifizierung des neuartigen Lebensmittels, müssen in Zukunft auch Informationen über den erwarteten Verzehr, die Verwendungsgeschichte sowie Sicherheitsdaten wie Nährwerte und potenzielle Allergene zum Lebensmittel vorliegen.
Die aufgearbeiteten Leitlinien zielen darauf ab, Antragsverfahren dank klarerer Richtlinien zu straffen und die Wahrscheinlichkeit von fehlenden Angaben zu reduzieren. Die Bewertungsprozesse haben eine Frist von neun Monaten, werden jedoch bei fehlenden Informationen unterbrochen. Ob die Aktualisierung der Leitlinien in Zukunft Bewertungsprozesse beschleunigen kann, ist abzuwarten, da die Sicherheit der Verbraucher:innen oberste Priorität hat.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der EFSA.